Ja zur OECD-Mindeststeuer

Rechtssicherheit ist für international tätige Unternehmen ein entscheidender Faktor bei der Standortwahl. Deshalb ist ein Ja zur OECD-Mindeststeuer so wichtig. Die Umsetzung des neuen Verfassungsartikels schützt Schweizer Firmen vor Zusatzbesteuerung und Steuerverfahren im Ausland. Sie ermöglicht uns, dass wir stabile Rahmenbedingungen gewährleisten können und keinen neuen Standortnachteil in Kauf nehmen müssen. Wir stellen also sicher, dass die betroffenen Firmen ihre Steuern weiter in der Schweiz bezahlen. Das Steuersubstrat bleibt hier.

Durch die Einführung der Mindeststeuer von 15 Prozent werden die Steuereinnahmen zwangsläufig steigen. Die neuen Erträge fallen – logischerweise – hauptsächlich in jenen Kantonen mit tiefem Steuersatz an, in denen die Zahl der betroffenen Unternehmungen gross ist. Zwar betragen im Kanton Glarus die Unternehmenssteuern heute rund 12,5 Prozent und damit ebenfalls weniger als das geforderte Minimum – die geplante Ergänzungssteuer kommt also zum Zug. Allerdings sind bei uns kaum Unternehmungen zuhause, die in internationale Konzerne eingebunden sind und die vorgegebene Umsatzgrenze von 750 Millionen Euro knacken.

Nun könnte man daraus ableiten, Glarus sei von der Vorlage wenig betroffen oder es resultierten für uns gar negative Effekte. Tatsächlich heisst es seitens der Gegnerschaft, einzelne wenige und «ohnehin reiche» Kantone wie Zug oder Basel-Stadt würden massiv profitieren, die meisten anderen nicht. Die (finanziellen) Ungleichheiten nähmen zu. Diese Schlussfolgerung greift aber zu kurz. Und bei genauer Betrachtung wird klar, dass der Nutzen für alle Kantone überwiegt: Zum Beispiel, weil unser Land als Ganzes seine Wettbewerbsfähigkeit halten und weiter stärken kann. Uns muss bewusst sein, dass gerade im Fall der OECD-Mindeststeuer nicht die Kantone untereinander in Standortkonkurrenz stehen, sondern eindeutig die Schweiz zu den anderen Staaten. Dem müssen wir gemeinsam begegnen.

Ausserdem kennen wir einen gut funktionierenden interkantonalen Finanzausgleich – den NFA –, der allzu grosse Disparitäten zwischen den Kantonen reduziert. Ein Teil der Mehrerträge der Geberkantone wird über den Ressourcenausgleich zu Nehmern wie Glarus fliessen. Das hilft uns, staatliche Leistungen finanziell abzusichern. Es ist übrigens vorgesehen, den NFA zeitnah zu überprüfen und je nachdem anzupassen, falls sich dies aufgrund der Auswirkungen der OECD-Steuerreform aufdrängte. Ein Ja zur Vorlage ist deshalb gleichbedeutend mit einer Investition in die Standortattraktivität. Ich kann es den Glarnerinnen und Glarnern nur empfehlen.

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